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Allgemeine Geschäftsbedingungen der L-BEACH UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts­bedin­gungen enthalten zugleich gesetzliche Infor­mationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr.

 


1.     Geltungsbereich und Vertragspartner

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb der Tickets für das L-BEACH-Festival am Weissenhäuser Strand vom 8. bis zum 10. April 2011.

 

Der Vertrag kommt mit der L-BEACH UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG zustande. Die Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG oder ein anderer Marketingpartner werden nicht Vertragspartner. Sie nehmen lediglich die Bestellungen entgegen und leiten diese weiter an die L-BEACH UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.

 

 

2.     Teilnehmer

 

Das L-BEACH-Festival richtet sich an homo-, hetero, bi- und trans­sexu­elle Frauen. Kinder bis 11 und Mädchen von 12–17 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsberechtigten Person teilnehmen.

 

 

3.     Sprache

 

Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch.

 

 

4.     Angebot und Vertragsschluss

 

Die einzelnen Tickets sind verfügbar solange der Vorrat reicht. Die Angebote über das L-BEACH-Festival auf der Internetseite www.L-BEACH.com und in der dort abzurufenden pdf-Datei sind frei­bleibend und stellen noch keine Angebote im Rechtssinne dar.

 

Durch Anklicken des Buttons „Tickets buchen“ können Sie die Tickets in der jeweils gewählten Kategorie auswählen. Sie werden zunächst in den virtuellen Warenkorb gelegt. Dieser Vorgang ist unver­bindlich und stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Für die Bestellung müssen Sie sich anmelden und die notwendigen Kunden­daten angeben.

 

Mit dem Anklicken des Buttons „Bestellung absenden“ geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb des Tickets ab. Nach der Bestellung erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten wiedergibt (Empfangsbestä­tigung). Diese Empfangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar. Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftrags­be­stätigung zustande.

 

Bei telefonischer Bestellung werden die Bestelldaten mündlich bei Ihnen abgefragt, erfasst und anschließend eine Auftragsbestätigung per Post versandt. Der Vertrag kommt erst durch Zusendung der Auftragsbestätigung zustande. Die Mitarbeiter der Bestellhotline sind zur Vertragsannahme nicht ermächtigt.

 

 

5.     Korrektur von Eingabefehlern

 

Vor Absendung Ihrer Bestellung wird der Inhalt der Bestellung ein­­­­schließ­lich Ihrer Kundendaten auf einer Übersichtsseite zusammen­gefasst. Sie haben hier die Möglichkeit, sämtliche Angaben zu überprüfen. Etwaige Eingabefehler können Sie korrigieren, indem Sie zur Anmeldeseite zurück gehen und Ihre Daten neu eingeben.

 

 

6.     Speicherung und Zugänglichkeit des Vertragstextes

 

Sie können die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss jederzeit durch Anklicken des „Speichern“- oder des „Drucken“-Buttons abspeichern oder ausdrucken.

 

Ihre Bestelldaten werden gespeichert. Sie können die „Bestellbestätigung“ ausdrucken, die nach dem Bestellvorgang auf dem Bildschirm erscheint. Zusätzlich erhalten Sie alle relevanten Daten Ihrer Bestellung per E-Mail, die ebenfalls ausgedruckt werden kann.

 

 

7.     Tickets

 

Die Tickets sind zur Abholung an der Rezeption der Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG zu Beginn des Festivals hinterlegt.

 

 

8.     Preise und Zahlungsbedingungen

 

Die angegebenen Ticketpreise gelten pro Person und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Hinzu kommt eine einmalige Buchungsgebühr von 20,00 € (inkl. USt.) pro gebuchtes Apartment, Bungalow oder Hotelzimmer und Kurtaxe in Höhe von 1 € pro Tag und Person.

 

Die Bezahlung der Tickets erfolgt auf Rechnung. Der Ticketpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Festivalbeginn innerhalb von 20 Tagen nach Anmeldung ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Hierzu bitten wir Sie, den mit der Auftragsbestätigung beigefügten Überweisungsträger zu nutzen. Liegt Ihnen dieser nicht vor oder bei Online-Überweisung, überweisen Sie bitte den fälligen Betrag auf das Konto der Weissenhäuser Strand Betriebs GmbH bei der Volksbank OH NORD EG, Konto-Nr.: 515 000, BLZ 213 900 08 unter Verwendungszweck tragen Sie bitte Ihre Rechnungsnummer ein. Für Auslandsüberweisungen: BIC (SWIFT-CODE) GENO DEF1NSH, IBAN: DE95 2139 0008 0000 515000. Wir akzeptieren auch folgende Kreditkarten: Mastercard, Visa.

 

Ein Rücktritt des Ticket-Inhabers von dem geschlossenen Vertrag bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Erfolgt diese nicht, ist der Ticketpreis auch dann zu zahlen, wenn Sie die vertraglichen Leistungen nicht oder nur zum Teil in Anspruch nehmen. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte (z.B. bei Leistungsverzug oder Unmöglichkeit) bleiben hiervon unberührt.

 

 

9.     Miete

 

Das Apartment, der Bungalow oder das Hotelzimmer (Mietobjekt) wird für zwei Übernachtungen vom 8.–10. April 2011 mietweise überlassen. Am Anreisetag können Sie das Mietobjekt frühestens ab 14:00 Uhr beziehen. Am Abreisetag ist die Mietsache bis 14:00 Uhr zur Verfügung zu stellen und der Schlüssel am Empfang zurückzugeben.

 

Das Mietobjekt wird mit vollständigem Inventar gemäß Inventarverzeichnis und einmaliger Wäscheausstattung vermietet. Das Inventar ist pfleglich zu behandeln. Der Ticket-Inhaber haftet für Beschädigungen, die er, ein Mitreisender oder Besucher schuldhaft verursachen.

 

Bestellungen für Leihgegenstände werden unverbindlich entgegengenommen. Einen Anspruch hierauf gibt es nicht.

 

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Ausnahmen bei Anfrage bei einigen Apartmenttypen.

 

Der Ticket-Inhaber ist verpflichtet, die in den jeweiligen Einrichtun­gen der Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG geltenden Regelun­gen (Hausordnung, Parkordnung, Schwimmbadordnung etc.) einzuhalten. Durch die Benutzung erkennt der Ticket-Inhaber die für die Einrichtung ausgehängten Regeln als verbindlich an.

 

Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Mietobjekts sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

 

 

10.     Schadensersatzhaftung

 

Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (so genannte Kardinalpflicht) verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadens­ersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintreten­den Schaden begrenzt.

 

Wir haften uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung, einschließlich einer schuldhaften Pflichtver­let­zung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Pro­dukt­haftungsgesetz.

 

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausge­schlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtver­letzungen, deliktischer Ansprüche gemäß §  823 BGB oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.

 

Vorstehender Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei Arglist oder sofern wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

 

Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

 

11.     Datenschutz

 

Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beach­ten wir Ihre schutzwürdigen Belange nach den gesetz­lichen Bestimmungen. Wir erheben und speichern Ihre personenbezogenen Daten zur Auftragsabwicklung und zur Pflege der Kundenbeziehungen. Soweit es für die Vertragsabwicklung notwendig ist, werden Ihre Daten auch an das mit der Lieferung des Tickets und für den Einzug des Kaufpreises beauftragte Unternehmen weitergegeben. In keinem Fall werden Ihre Daten jedoch an Dritte für sonstige Zwecke verkauft oder weitergeben.

 

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Wenn Sie den von uns angebotenen Newsletter empfangen möchten, benötigen wir von Ihnen eine verfügbare E-Mail-Adresse und Ihre persönliche Daten. Ihre Einwilligung zur Speicherung der Daten und der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.

 

Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Ebenso sind wir verpflichtet, auf Verlangen die über Sie gespeicherten Daten zu berichtigen, zu sperren oder zu löschen.

 

 

12.     Filmaufnahmen / Rechteeinräumung

 

12.1    Es wird darauf hingewiesen, dass zur Berichterstattung über das L-BEACH-Festival während der gesamten Veranstaltung Ton- und Filmaufnahmen gemacht werden. Mit der Teilnahme an dem L-BEACH-Festival erklärt sich die Teilnehmerin einverstanden, dass sie gefilmt und der spätere Film mit ihrer Person öffentlich gemacht wird. Hierfür räumt die Teilnehmerin die für den Zweck erfor­derlichen, ausschließlichen, zeitlich und örtlich uneingeschränkten Nutzungsrechte zur beliebig häufigen Nutzung ihres Rechts am eigenen Bild ein.

 

 

12.2    Die Einräumung der Rechte erstreckt sich auf alle bekannten Nutzungsarten und insbesondere auf folgende Rechte:

 

    a)    Das Vervielfältigungsrecht gemäß §16 UrhG, d.h. das Recht, die Leistung im Rahmen der eingeräumten Nutzungsarten beliebig zu vervielfältigen und zu verbreiten einschließlich des Rechts zur Digitalisierung.

     

    b)    Das Verbreitungs- und Vermietungsrecht gemäß § 17 UrhG, einschließlich des Verleihrechts.

     

    c)    Das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht gemäß § 19 UrhG, d.h. das Recht, die Leistung in/auf allen bekannten tech­­nischen Vorführsystemen öffentlich wahrnehmbar zu machen.

     

    d)    Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG und das Use-on-demand-Recht.

     

    e)    Das Sende- und Wiedergaberecht, d.h. das Recht, die Leistung im Ganzen oder in Teilen zeitlich und räumlich unbegrenzt der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

     

    f)    Das Printrecht, d.h. das Recht zur Herstellung, Vervielfäl­tigung und Verbreitung der Leistung im Ganzen oder in Teilen in Druckwerken aller Art.

     

    g)    Das Verfilmungsrecht, d.h. das Recht, die vertragsgegenständliche Leistung ganz oder in Teilen unverändert oder bearbeitet zur Herstellung eines oder mehrerer Verfilmungen in allen audiovisuellen oder multimedialen Verfahren (Film-, Fernseh-, Video-, Foto-, Tonaufnahmen etc. in analoger oder digitaler Form) und die so hergestellte(n) Produktion(en) unbeschränkt in allem Medien auszuwerten.

     

    h)    Das Videorecht, d.h. das Recht zur Herstellung von Verviel­fältigungsstücken der Leistung auf Bild-/Ton- und Datenträger aller Art zum Zwecke der Verbreitung (Verkauf, Vermietung, Leihe etc.) und/oder nichtöffentlichen und öffentlichen ggf. auch interaktiven Wiedergabe. Dieses Recht umfasst sämtliche derzeit bekannten audiovisuellen Systeme und Formate, unabhängig von der technischen Ausgestaltung des einzelnen Systems, einschließlich der digitalen Speichermedien aller Art.

     

    i)    Das Tonträgerrecht, d.h. das Recht zur Herstellung, Verviel­fältigung und Verbreitung von CDs, DVDs oder sonstigen Tonträgern.

     

    j)    Das Bearbeitungs- und Synchronisationsrecht, d.h. die Leistung unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Text- oder Bildbearbeitungsmethoden unter Wahrung des Urheber- und allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu bearbeiten, umzugestalten, zu verfremden, zu kürzen, zu teilen, auszuschneiden, mit anderen Werken zu verbinden oder innerhalb anderer Bild-/Ton- und Datenträger zu verwenden, mitzuschneiden, zu unter­brechen (auch zu Werbezwecken), multimediale Elemente einzufügen oder die Leistung in sonstiger Weise zu bearbeiten und auszuwerten.

     

    k)    Das Recht zur Klammerteilauswertung und zur Werbung für das L-BEACH-Festival, d.h. das Recht, Ausschnitte aus der Produktion in andere Produktionen vollständig oder teilweise bearbeitet oder unbearbeitet in andere Bild-/Ton- und Datenträger aufzunehmen und Dritten zum Kauf anzubieten und diese im hier beschriebenen Umfang auszuwerten sowie Ausschnitte aus der Produktion einschließlich des Bildes der Teilnehmerin zu Werbezwecken für das L-BEACH-Festival zu verwenden.

     

    l)    Das Datenbank- und Archivierungsrecht, d.h. das Recht, die Leistung ganz oder teilweise in Datenbanken zu speisen und das Recht, die Leistung ganz oder teilweise in körperlicher oder unkörperlicher Form zu archivieren.

     

    m)    Das Recht, die genannten Nutzungsrechte miteinander zu kombinieren.

 

 

12.3    Der Veranstalter des L-BEACH-Festivals ist berechtigt, die ihr eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder diesen ausschließliche oder einfache Nutzungsrechte einzuräumen.

 

 

13.     Anwendbares Recht

 

Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehun­gen zwischen und unseren Vertragspartnern gilt das Recht des Bun­des­republik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

 

14.     Anbieterkennzeichnung

 

L-BEACH UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Heußweg 37, D – 20255 Hamburg

Tel.: +49  (0) 40 386  485  00

E-Mail: info@l-beach.com

Amtsgericht Hamburg, HR A 109997

 

Persönlich haftende Gesellschafterin:

L-BEACH Management UG (haftungsbeschränkt)

Heußweg 37, D-20255 Hamburg

Amtsgericht Hamburg, HR B 109253

Geschäftsführerin: Claudia Kiesel

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